Wir
kennen viele verschiedene Arten der Steuern, doch die für uns Bedeutsamste
dürfte die Mehrwertsteuer sein. Während Steuern in früheren Zeiten vornehmlich
dazu dienen sollten die Kassen der Fürsten zu füllen, dienen sie heute
eigentlich dem Allgemeinwesen. Die genaue Definition lautet folgende:
Steuerbegriff
Abgabenordnung §3 (1)
„Steuern
sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung
darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von
Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das
Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck
sein.“
Natürlich
sind meine einleitenden Worte ein wenig zu kurz gefasst für ein Thema, das
viele Menschen mit Schrecken verfolgt. Oft genug erleben wir, wie Steuern nicht
dem Allgemeinwesen, sondern nur dem Prestige einzelner Menschen zu Gute kommen.
Nichts desto weniger ist es aber ein spannendes Thema, von seinen Wurzeln bis
in unsere Zeit.
Römische Antike
Doch
beginnen wir zunächst im antiken Rom. Als die Stadt noch Republik war, gab es
kein Steuerwesen im heutigen Sinn. Zur Steuererhebung kam es nur in
Krisenzeiten. Doch je mehr die Stadt Rom begann zu expandieren und zu einer
Weltmacht zu werden, desto wichtiger wurde eine effiziente öffentliche
Verwaltung. Steuern einzutreiben oblag den sogenannten Zensoren. Diese wurden alle 5 Jahre gewählt und ihre Amtszeit
betrug 18 Monate. In der Regel entstammten die Zensoren den Reihen der Konsuln,
also der elitären Klasse Roms. Der Name ihres Amtes leitete sich von dem
lateinischen censere ab, was so viel wie schätzen oder mustern
bedeutete. Bei vielen Dingen, die die Römer angingen, zeigte sich ebenso auf
dem Gebiet der Steuern ihre beinahe schon unheimliche Effizienz. Die Zensoren
fertigten zunächst Bürgerlisten an und teilten sie in Hundertschaften, den
Zenturien, ein. Die Grundlage dieser Einteilung bildeten die vorher
festgelegten Bezirke, welche unter dem Namen tribus bekannt waren.
Dabei erfüllten diese Musterungen und Schätzungen verschiedene Funktionen. Sie
bildeten zum einem die Grundlage der Heeresordnung, dienten der Unterteilung
der wichtigsten Volksversammlung und eben auch dem nicht zu unterschätzendem
Steuerwesen. Jedoch endete damit der Einfluss der Zensoren keineswegs. Ihnen
kam weiterhin die Aufgabe zu Teil, die Sitten und die Lebensführung der Bürger
zu überwachen. Stellen Sie sich einfach
vor, Ihre Steuererklärung müssten Sie stets mit einem aktuellen polizeilichen
Führungszeugnis und einer persönlichen Einschätzung, angefertigt von Ihren
Nachbarn, abgeben.
Gefiel
den Zensoren etwas nicht, blieben ihnen einige Möglichkeiten um ihren Einfluss
auf die Bürger durchzusetzen. Durch eine höhere Schätzung des Vermögens erhöhte
sich die Steuerlast des Betroffenen. Oder
vermerkten eine Rüge in den Bürgerlisten. Was sich im ersten Moment
nicht dramatisch anhört, konnte weitreichende Konsequenzen haben. Ausschluss
aus dem Ritterstand und Zwangsumsiedlung waren die Folge. Für einige
Jahrhunderte durften sie sogar Senatoren ernennen und auch wieder entlassen,
wenn diese sich moralisch verwerflich verhielten. Doch so drastisch manche
Maßnahmen waren, beim nächsten Zensus konnten alle Auflagen wieder aufgehoben
werden. Weiterhin überwachten die Zensoren den Staatshaushalt Roms. Darunter
zählten Zölle, Pacht- und Verkaufserlöse, Strafgelder, Kriegsbeute und auch die
Veräußerung von staatlichen Eigentum,
damit die Staatsausgaben für das Heer, die Verwaltung, dass Sozialwesen und die
Religion sinnvoll eingesetzt wurden. Doch selbst ihre Machtbefugnisse waren
begrenzt. Die Staatskasse befand sich in den Händen der Quästoren und die eigentliche
Verfügungsgewalt oblag den
Konsuln und dem Senat selbst.
Das
Steuerwesen änderte sich mit der Regierungsform. Der Senat war für die
Getreideversorgung Roms zuständig. Seit Julius Cäsar jedoch, lag diese
Verantwortung faktisch bei dem jeweiligen Kaiser. Die Ausgaben für das Volk
waren keine Sache des Staates mehr, sondern die der Herrscher. Gleiches galt
für die Einnahmen. Die Folge: Neue Steuern wurden eingeführt.
Das deutsche
Mittelalter
Machen
wir einen Sprung in die nächste Epoche: Das Mittelalter. Nach dem Zerfall des
römischen Reiches suchte man etwas wie feste Verwaltungsstrukturen vergeblich.
Sicherlich gab es noch Herrscher mit ihren jeweiligen Hofhaltungen, etwas vergleichbares wie das römische
Imperium jedoch gab es nicht mehr in unserem Teil der Welt.
Zunächst
einmal zur Definition:
„Steuern
sind eine einmalige oder laufende Geldleistung, die von einer Herrschaft von
den ihr Unterstellten zur Erzielung von Einkünften erhoben wird, um ihren
herrschaftlichen Auftrag gerecht werden zu können. Sie begründet keinen
Anspruch der Entrichtenden auf eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers
ihnen gegenüber.“
Einen
festen Steuerbegriff jedoch kannte man nur selten. Im Prinzip zählte alles
darunter, womit sich Geld machen ließ. Es gab Regalien, wie Berg- oder
Salzregale, Einnahmen aus dem Lehnswesen, Zölle und was nicht unwesentlich zur
Bereicherung Beitrug: Gerichtsfälle. In verschiedenen Gesetzestexten erfährt
man einiges über die Mentalität des Gerichtswesens. Strafen und die daraus
resultierenden Geldbußen konnten ein beträchtliches Ausmaß annehmen. Im
salischen Landrecht beispielsweise, heißt es, dass wer einen freien Mann
unschuldig in Abwesenheit des Königs anklagt, müsse zur Strafe 2500 Pfennige
zahlen. Zum Vergleich: Der Diebstahl eines Schwanes kostete 120 Pfennige, für
eine Körperverletzung waren 240 Pfennige fällig. Richtig teuer und natürlich auch
lohnenswert war Mord mit Vertuschung, sofern der zahlende Schuldige gefunden
wurde. Die Strafe dafür betrug 72.000 Pfennige! Natürlich muss man bedenken,
dass nur freie Menschen ein Recht auf Geldbuße hatten. Für alle anderen hieß es
Körperstrafe oder Tod.
Die
Herrscher stützten sich bis ins 13. Jahrhundert vor allem auf den Abgaben der
unfreien Bevölkerung bzw. deren Grundherrschaften. Da es keinen zentralen
Herrschaftsbereich gab, Könige und Kaiser also quasi ständig auf Reisen waren
und umher zogen, finanzierten sie sich quasi direkt dort, wo wie Hoftag
hielten. Jeder noch so kleine Herrscher kochte sein eigenes Süppchen und das
Steueraufkommen war recht unübersichtlich. Hinzu kamen die ganzen kirchlichen
Würdenträger, die weitestgehend durch den sogenannten Zehnt oder Zins
finanziert wurden. Steuern wie wir sie kennen, setzen ein festes Staatswesen
voraus. Die politische Struktur des Heiligen Römischen Reiches ließ dies nicht
zu. Vielmehr existierten teils bis ins 18. und 19. Jahrhundert Naturalabgaben.
Einzige Ausnahme hierbei waren die Städte. Außerhalb dieser stützte sich der
Adel auf die Arbeit der Bauern. Sie versorgten die örtlichen Kirchen und deren
Würdenträger, ebenso wie den Grundherrn.
Eine
Besonderheit, die Antike und Mittelalter gemein haben, sei noch erwähnt. Die
sogenannten Steuerpächter. In Rom war es möglich, dass Recht Steuern
einzutreiben, sich zu erkaufen. So geschah es vor allem in den Provinzen. Die
Reiche Oberschicht konnte sich den Titel eines Statthalters teuer erkaufen und
hatte dafür das Recht, sich sein Geld in der jeweiligen Provinz wieder
einzutreiben. Dabei sollte dieser nach Möglichkeit maßvoll vorgehen, was jedoch
nicht davon abhielt, auch einfach mal zu plündern. Im Mittelalter gab es
ähnliche Vorgänge. Kurz zur vereinfachten Erklärung: Herrscher, wie Bischöfe,
Kaiser, Könige und andere Landesherren verfügten über gewisse Rechte, wie dem
Münzen prägen oder einen bestimmten Rohstoff abbauen zu lassen. War der
Besitzer der Rechte gerade klamm bei Kasse, verlieh er die Rechte auf bestimmte
Zeit und kassierte dafür im Vorhinein eine größere Summe.
Quellen:
Res
Romanae
Lex
Salica
Lexikon
des Mittelalters
http://www.imperiumromanum.com/wirtschaft/geld/steuern_steuerarten_01.htm
Wir
kennen viele verschiedene Arten der Steuern, doch die für uns Bedeutsamste
dürfte die Mehrwertsteuer sein. Während Steuern in früheren Zeiten vornehmlich
dazu dienen sollten die Kassen der Fürsten zu füllen, dienen sie heute
eigentlich dem Allgemeinwesen. Die genaue Definition lautet folgende:
Steuerbegriff
Abgabenordnung §3 (1)
„Steuern
sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung
darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von
Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das
Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck
sein.“
Natürlich
sind meine einleitenden Worte ein wenig zu kurz gefasst für ein Thema, das
viele Menschen mit Schrecken verfolgt. Oft genug erleben wir, wie Steuern nicht
dem Allgemeinwesen, sondern nur dem Prestige einzelner Menschen zu Gute kommen.
Nichts desto weniger ist es aber ein spannendes Thema, von seinen Wurzeln bis
in unsere Zeit.
Römische Antike
Doch
beginnen wir zunächst im antiken Rom. Als die Stadt noch Republik war, gab es
kein Steuerwesen im heutigen Sinn. Zur Steuererhebung kam es nur in
Krisenzeiten. Doch je mehr die Stadt Rom begann zu expandieren und zu einer
Weltmacht zu werden, desto wichtiger wurde eine effiziente öffentliche
Verwaltung. Steuern einzutreiben oblag den sogenannten Zensoren. Diese wurden alle 5 Jahre gewählt und ihre Amtszeit
betrug 18 Monate. In der Regel entstammten die Zensoren den Reihen der Konsuln,
also der elitären Klasse Roms. Der Name ihres Amtes leitete sich von dem
lateinischen censere ab, was so viel wie schätzen oder mustern
bedeutete. Bei vielen Dingen, die die Römer angingen, zeigte sich ebenso auf
dem Gebiet der Steuern ihre beinahe schon unheimliche Effizienz. Die Zensoren
fertigten zunächst Bürgerlisten an und teilten sie in Hundertschaften, den
Zenturien, ein. Die Grundlage dieser Einteilung bildeten die vorher
festgelegten Bezirke, welche unter dem Namen tribus bekannt waren.
Dabei erfüllten diese Musterungen und Schätzungen verschiedene Funktionen. Sie
bildeten zum einem die Grundlage der Heeresordnung, dienten der Unterteilung
der wichtigsten Volksversammlung und eben auch dem nicht zu unterschätzendem
Steuerwesen. Jedoch endete damit der Einfluss der Zensoren keineswegs. Ihnen
kam weiterhin die Aufgabe zu Teil, die Sitten und die Lebensführung der Bürger
zu überwachen. Stellen Sie sich einfach
vor, Ihre Steuererklärung müssten Sie stets mit einem aktuellen polizeilichen
Führungszeugnis und einer persönlichen Einschätzung, angefertigt von Ihren
Nachbarn, abgeben.
Gefiel
den Zensoren etwas nicht, blieben ihnen einige Möglichkeiten um ihren Einfluss
auf die Bürger durchzusetzen. Durch eine höhere Schätzung des Vermögens erhöhte
sich die Steuerlast des Betroffenen. Oder
vermerkten eine Rüge in den Bürgerlisten. Was sich im ersten Moment
nicht dramatisch anhört, konnte weitreichende Konsequenzen haben. Ausschluss
aus dem Ritterstand und Zwangsumsiedlung waren die Folge. Für einige
Jahrhunderte durften sie sogar Senatoren ernennen und auch wieder entlassen,
wenn diese sich moralisch verwerflich verhielten. Doch so drastisch manche
Maßnahmen waren, beim nächsten Zensus konnten alle Auflagen wieder aufgehoben
werden. Weiterhin überwachten die Zensoren den Staatshaushalt Roms. Darunter
zählten Zölle, Pacht- und Verkaufserlöse, Strafgelder, Kriegsbeute und auch die
Veräußerung von staatlichen Eigentum,
damit die Staatsausgaben für das Heer, die Verwaltung, dass Sozialwesen und die
Religion sinnvoll eingesetzt wurden. Doch selbst ihre Machtbefugnisse waren
begrenzt. Die Staatskasse befand sich in den Händen der Quästoren und die eigentliche
Verfügungsgewalt oblag den
Konsuln und dem Senat selbst.
Das
Steuerwesen änderte sich mit der Regierungsform. Der Senat war für die
Getreideversorgung Roms zuständig. Seit Julius Cäsar jedoch, lag diese
Verantwortung faktisch bei dem jeweiligen Kaiser. Die Ausgaben für das Volk
waren keine Sache des Staates mehr, sondern die der Herrscher. Gleiches galt
für die Einnahmen. Die Folge: Neue Steuern wurden eingeführt.
Das deutsche
Mittelalter
Machen
wir einen Sprung in die nächste Epoche: Das Mittelalter. Nach dem Zerfall des
römischen Reiches suchte man etwas wie feste Verwaltungsstrukturen vergeblich.
Sicherlich gab es noch Herrscher mit ihren jeweiligen Hofhaltungen, etwas vergleichbares wie das römische
Imperium jedoch gab es nicht mehr in unserem Teil der Welt.
Zunächst
einmal zur Definition:
„Steuern
sind eine einmalige oder laufende Geldleistung, die von einer Herrschaft von
den ihr Unterstellten zur Erzielung von Einkünften erhoben wird, um ihren
herrschaftlichen Auftrag gerecht werden zu können. Sie begründet keinen
Anspruch der Entrichtenden auf eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers
ihnen gegenüber.“
Einen
festen Steuerbegriff jedoch kannte man nur selten. Im Prinzip zählte alles
darunter, womit sich Geld machen ließ. Es gab Regalien, wie Berg- oder
Salzregale, Einnahmen aus dem Lehnswesen, Zölle und was nicht unwesentlich zur
Bereicherung Beitrug: Gerichtsfälle. In verschiedenen Gesetzestexten erfährt
man einiges über die Mentalität des Gerichtswesens. Strafen und die daraus
resultierenden Geldbußen konnten ein beträchtliches Ausmaß annehmen. Im
salischen Landrecht beispielsweise, heißt es, dass wer einen freien Mann
unschuldig in Abwesenheit des Königs anklagt, müsse zur Strafe 2500 Pfennige
zahlen. Zum Vergleich: Der Diebstahl eines Schwanes kostete 120 Pfennige, für
eine Körperverletzung waren 240 Pfennige fällig. Richtig teuer und natürlich auch
lohnenswert war Mord mit Vertuschung, sofern der zahlende Schuldige gefunden
wurde. Die Strafe dafür betrug 72.000 Pfennige! Natürlich muss man bedenken,
dass nur freie Menschen ein Recht auf Geldbuße hatten. Für alle anderen hieß es
Körperstrafe oder Tod.
Die
Herrscher stützten sich bis ins 13. Jahrhundert vor allem auf den Abgaben der
unfreien Bevölkerung bzw. deren Grundherrschaften. Da es keinen zentralen
Herrschaftsbereich gab, Könige und Kaiser also quasi ständig auf Reisen waren
und umher zogen, finanzierten sie sich quasi direkt dort, wo wie Hoftag
hielten. Jeder noch so kleine Herrscher kochte sein eigenes Süppchen und das
Steueraufkommen war recht unübersichtlich. Hinzu kamen die ganzen kirchlichen
Würdenträger, die weitestgehend durch den sogenannten Zehnt oder Zins
finanziert wurden. Steuern wie wir sie kennen, setzen ein festes Staatswesen
voraus. Die politische Struktur des Heiligen Römischen Reiches ließ dies nicht
zu. Vielmehr existierten teils bis ins 18. und 19. Jahrhundert Naturalabgaben.
Einzige Ausnahme hierbei waren die Städte. Außerhalb dieser stützte sich der
Adel auf die Arbeit der Bauern. Sie versorgten die örtlichen Kirchen und deren
Würdenträger, ebenso wie den Grundherrn.
Eine
Besonderheit, die Antike und Mittelalter gemein haben, sei noch erwähnt. Die
sogenannten Steuerpächter. In Rom war es möglich, dass Recht Steuern
einzutreiben, sich zu erkaufen. So geschah es vor allem in den Provinzen. Die
Reiche Oberschicht konnte sich den Titel eines Statthalters teuer erkaufen und
hatte dafür das Recht, sich sein Geld in der jeweiligen Provinz wieder
einzutreiben. Dabei sollte dieser nach Möglichkeit maßvoll vorgehen, was jedoch
nicht davon abhielt, auch einfach mal zu plündern. Im Mittelalter gab es
ähnliche Vorgänge. Kurz zur vereinfachten Erklärung: Herrscher, wie Bischöfe,
Kaiser, Könige und andere Landesherren verfügten über gewisse Rechte, wie dem
Münzen prägen oder einen bestimmten Rohstoff abbauen zu lassen. War der
Besitzer der Rechte gerade klamm bei Kasse, verlieh er die Rechte auf bestimmte
Zeit und kassierte dafür im Vorhinein eine größere Summe.
Quellen:
Res
Romanae
Lex
Salica
Lexikon
des Mittelalters
http://www.imperiumromanum.com/wirtschaft/geld/steuern_steuerarten_01.htm
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/83/Zehnt_Bauern.png/440px-Zehnt_Bauern.png