Im
Zweiten Teil der Reihe kommen wir zu den Geboten 6 bis 10. Die
Glaubensauffassung von Luther spiegelt sich stets in seinen Kommentaren zu
diesen Geboten wider, so dass wir einen guten Einblick in sein Verständnis von
Glauben nehmen können. Bedenken wir die Zeit, in der er gelebt und diesen
kleinen Katechismus verfasst hat, dürfen wir aus unserer heutigen Sicht aber
nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.
Das Sechste Gebot
„Du sollst nicht
ehebrechen.“
Eine
der beliebteren Straftaten, wie man aus den Protokollen der Kirchenvisitationen
entnehmen kann. Für Luther war die Ehe natürlich heilig und alle Ehebrecher
gehörten mit zu den schlimmsten Sündern. Für ihn waren allerdings zwei Aspekte
wichtig. Erstens der tatsächliche Ehebruch, also die körperliche Liebe und zum
Zweiten der bloße Gedanke daran. Der Mensch sollte keusch und treu leben.
Lüsterne Gedanken konnten seiner Auffassung nach die Seele und die Gedanken
vergiften.
Das Siebte Gebot
„Du sollst nicht
stehlen.“
Eigentlich
ist dieses Gebot mehr als eindeutig, doch findige Leute finden stets ein
Schlupfloch. Luther stellte klar, dass weder die Habseligkeiten noch das Geld
gestohlen werden dürfe. Zudem gelte das Gebot auch für Handelsgeschäfte, bei
denen man stets den rechten Preis nur nehmen dürfe und das Handelsgut immer in
einem einwandfreien Zustand sein muss. Statt zu stehlen, solle man seinen
Mitmenschen helfen, dass diese ihre Situation verbessern und ihre
Habseligkeiten schützen können.
Das Achte Gebot
„Du sollst nicht
falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“
Oder
einfach, man soll nicht lügen. Doch als Lügner sollte man stets ein kreativer
Mensch sein, der auch bei diesem Gebot nach einem Schlupfloch sucht. Für Luther
war die Sache klar und so verbot er in jeglicher Form zu lügen, also auch
hinter dem Rücken dieser. Gleiches galt für üble Nachreden oder in dem man den
Menschen versuchte in aller Heimlichkeit Schaden zuzufügen. Seine Mitmenschen
in Schutz zu nehmen, diese zu verteidigen bei übler Nachrede und Konflikte
klären, so sah die Lösung Luthers aus.
Das Neunte Gebot
„Du sollst nicht
begehren deines Nächsten Haus.“
Ähnlich
wie das vorangegangene Gebot, handelt es sich hierbei um einen Diebstahldelikt.
Wie immer galt und gilt, dass man den Mitmenschen helfen soll ihr Haus zu
schützen und zu erhalten.
Das Zehnte Gebot
„Du sollst nicht
begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh oder was sein ist.“
Schon
wieder ein Diebstahlverbot? Interessant ist ein ganz anderer Fakt, nämlich dass
die Ehefrau den gleichen Stellenwert hier einnimmt, wie die Diener oder das
Nutzvieh.
Am
Ende der Gebote warnt Luther all jene davor, diese Gebote zu brechen. Die göttliche
Strafe dafür sei so enorm, dass diese selbst die nächsten Generationen einer
Familie heimsuchen würde. Wenn man selbst jedoch ein gläubiger Mensch und guter
Christ sei, wäre die Belohnung Gottes umso reicher.
Quellen:
Friedensburg:
Die Protokolle der Kirchenvisitationen im Stift Merseburg von 1562 und
1578.
Luther:
Der kleine Katechismus.