Sonntag, 11. Januar 2015

93. Beitrag - Der kleine Katechismus - Die Zehn Gebote - Teil I



Für Martin Luther hatten alle Dinge und alle Menschen eine festgefügte Ordnung. Für ihn war eine feste und strenge Hierarchie selbstverständlich, ebenso wie mit „Ungläubigen“ zu verfahren war und wie der wahre Glauben gelehrt werden sollte. Er verglich das göttliche Recht mit dem Stadtrecht. Wer Bürger einer Stadt werden und bleiben wollte, musste sich bestimmten Regeln und Gesetzen unterwerfen. Bei einem Verstoß drohte die Entziehung des Bürgerrechts. Ähnlich sollte mit denjenigen verfahren werden, die gegen das göttliche Recht verstießen, soll heißen: Wer kein guter und gläubiger Christ ist, dem sei das Himmelreich verwehrt und dieser müsse auf ewig in der Hölle schmoren. Niemand aber, und dies ist entscheidend, solle zum Glauben gezwungen werden. Um von dem göttlichen Recht zu erfahren, musste man aber wissen, wie es lautete. Heute: Die Zehn Gebote.

Das Erste Gebot

„Du sollst nicht andere Götter haben.“

Gott sollte von allen Dingen auf der Welt am meisten gefürchtet und zugleich geliebt werden. Darüber hinaus sollte man ihm das größtmögliche Vertrauen entgegenbringen.

Das Zweite Gebot

„Du sollst den Namen Gottes nicht missbrauchen.“

Der Name Gottes selbst galt bereits als zu heilig, als dass man unbedacht damit verfahren sollte. Bei seinem Namen durfte nicht geflucht, nicht geschworen, gezaubert, gelogen oder betrogen werden. Stattdessen riet Luther, man solle Gott in allen Nöten rufen, beten in seinem Namen, seine Taten rühmen und ihm danken, wenn einem Gutes widerfährt. Interessant ist, dass man aus den Protokollen der Kirchenvisitationen immer mal wieder etwas von sogenannten Segensprechern hört. Diese betrieben ihr Handwerk illegal und wurden meist aus dem jeweiligen Ort verbannt.

Das Dritte Gebot

„Du sollst den Feiertag heiligen.“

Gemeint mit dem Feiertag ist ein Tag der Ruhe, wie wir diesen auch kennen, also jeder Sonntag. Die Predigt, an diesem Tag sei besonders heilig. Diese sollte nicht verachtet, sondern gern gehört und gelernt werden. Für die Menschen des 16. Jahrhunderts war es meist aber ein Arbeitstag wie jeder anderer. Sämtliche anfallenden Arbeiten wurden durchgeführt. Während der Predigt betrieben die Menschen auch gerne mal Handel oder folgten ihren normalen Tagesablauf.

Das Vierte Gebot

„Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.“

Die strenge, von Luther bevorzugte Hierarchie zeigte sich bereits bei seinem Familienbild. Den Eltern sollte Ehre vor Gott erwiesen werden. Ihnen zu dienen, in allen Belangen zu gehorchen, sie lieb und teuer zu haben, zeichneten für Luther gute Kinder aus. Die Eltern durften durch das Verhalten der Kinder nicht wütend gemacht oder von ihnen verachtet werden. Die Hörigkeit gegenüber Höhergestellten sollte so bereits in der eigenen Familie gefestigt werden.

Das Fünfte Gebot

„Du sollst nicht töten.“

Dieses Gebot gilt insbesondere für Menschen. Den Mitmenschen darf kein Leid zugefügt werden. Nicht einmal der schlimmste Fall, also der Tod, war allein damit gemeint. Dieses Gebot begann bereits bei der Verletzung eines Menschen. Stattdessen mahnte Luther an, den Mitmenschen nach besten Kräften zu helfen.

Teilweise besaß Martin Luther eine sehr spezielle Sichtweise auf die Dinge. Seine Erfahrungen, die er auf Reisen und in seinen Ämtern sammelte, waren sicherlich einer der Gründe dafür.

Quellen:

Friedensburg: Die Protokolle der Kirchenvisitationen im Stift Merseburg von 1562 und 1578.   

Luther: Der kleine Katechismus.

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