Dienstag, 27. Januar 2015

95. Beitrag - Der kleine Katechismus - Die Zehn Gebote - Teil II

Im Zweiten Teil der Reihe kommen wir zu den Geboten 6 bis 10. Die Glaubensauffassung von Luther spiegelt sich stets in seinen Kommentaren zu diesen Geboten wider, so dass wir einen guten Einblick in sein Verständnis von Glauben nehmen können. Bedenken wir die Zeit, in der er gelebt und diesen kleinen Katechismus verfasst hat, dürfen wir aus unserer heutigen Sicht aber nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.

Das Sechste Gebot

„Du sollst nicht ehebrechen.“

Eine der beliebteren Straftaten, wie man aus den Protokollen der Kirchenvisitationen entnehmen kann. Für Luther war die Ehe natürlich heilig und alle Ehebrecher gehörten mit zu den schlimmsten Sündern. Für ihn waren allerdings zwei Aspekte wichtig. Erstens der tatsächliche Ehebruch, also die körperliche Liebe und zum Zweiten der bloße Gedanke daran. Der Mensch sollte keusch und treu leben. Lüsterne Gedanken konnten seiner Auffassung nach die Seele und die Gedanken vergiften.

Das Siebte Gebot

„Du sollst nicht stehlen.“

Eigentlich ist dieses Gebot mehr als eindeutig, doch findige Leute finden stets ein Schlupfloch. Luther stellte klar, dass weder die Habseligkeiten noch das Geld gestohlen werden dürfe. Zudem gelte das Gebot auch für Handelsgeschäfte, bei denen man stets den rechten Preis nur nehmen dürfe und das Handelsgut immer in einem einwandfreien Zustand sein muss. Statt zu stehlen, solle man seinen Mitmenschen helfen, dass diese ihre Situation verbessern und ihre Habseligkeiten schützen können.

Das Achte Gebot

„Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“

Oder einfach, man soll nicht lügen. Doch als Lügner sollte man stets ein kreativer Mensch sein, der auch bei diesem Gebot nach einem Schlupfloch sucht. Für Luther war die Sache klar und so verbot er in jeglicher Form zu lügen, also auch hinter dem Rücken dieser. Gleiches galt für üble Nachreden oder in dem man den Menschen versuchte in aller Heimlichkeit Schaden zuzufügen. Seine Mitmenschen in Schutz zu nehmen, diese zu verteidigen bei übler Nachrede und Konflikte klären, so sah die Lösung Luthers aus.

Das Neunte Gebot

„Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.“

Ähnlich wie das vorangegangene Gebot, handelt es sich hierbei um einen Diebstahldelikt. Wie immer galt und gilt, dass man den Mitmenschen helfen soll ihr Haus zu schützen und zu erhalten.

Das Zehnte Gebot

„Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh oder was sein ist.“

Schon wieder ein Diebstahlverbot? Interessant ist ein ganz anderer Fakt, nämlich dass die Ehefrau den gleichen Stellenwert hier einnimmt, wie die Diener oder das Nutzvieh.

Am Ende der Gebote warnt Luther all jene davor, diese Gebote zu brechen. Die göttliche Strafe dafür sei so enorm, dass diese selbst die nächsten Generationen einer Familie heimsuchen würde. Wenn man selbst jedoch ein gläubiger Mensch und guter Christ sei, wäre die Belohnung Gottes umso reicher.


Quellen:

Friedensburg: Die Protokolle der Kirchenvisitationen im Stift Merseburg von 1562 und 1578.   

Luther: Der kleine Katechismus.

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