Sonntag, 15. Dezember 2013

38. Beitrag - Berufe im Bistum - Teil I

In Merseburg und der Umgebung stand über die Jahrhunderte hinweg immer eine Person an der Spitze, der Bischof. Doch auch er hätte nicht ohne die vielen Kirchendiener regieren können. Domkapitel, Pfarrer, Diakon oder Vikar, all diese Namen stehen für die Vielzahl an Berufen, die man benötigte, um die weltlichen und die geistlichen Bereiche eines Bistums verwalten zu können.

Chorherren

Auch unter dem Namen „Kanoniker“ bekannt. Ihre Hauptaufgabe besteht in dem sogenannten Chorgebet, welches zusammen abgehalten wurde. Ihnen waren zudem auch bestimmte andere kirchliche Dienste auferlegt.

Diakon

Ein Geistlicher mit höherer Weihe. In der Hierarchie steht dieser allerdings noch unter dem Priester. In der Antike meist mit der Fürsorge um die Armen betraut, bilden sie heute lediglich eine Vorstufe zum Priestertum. Ihm kommen zudem diverse Aufgaben während eines Gottesdienstes zu.

Domprobst

Diesem Amt oblag die Führung des Domkapitels, welches wiederrum die Körperschaft der Geistigen an einer Domkirche darstellte. Das Domkapitel schlug den neuen Bischof vor. War kein Domprobst vorhanden, übernahm der Domdechant die Aufgaben.

Geistlicher Rat

Es ist das beratende Gremium eines Bischofs. Manchmal handelte es sich dabei aber auch nur um einen Ehrentitel, welchen der Bischof verleihen konnte.

Kaplan

Kaplane begegnen uns in den Urkunden häufig. Heutzutage verbinden wir dieses Amt meist mit dem Titel eines Hilfspriesters in einer Pfarrei. Mancherorts ist er auch gleichbedeutend mit dem Titel des Vikar. Ursprünglich war er für den Gottesdienst an einer Kapelle verantwortlich. Dabei war auch der Ort seiner Amtsausübung namensgebend. In einem Schloss beispielsweise sprach man von dem Schlosskaplan.

Küster

Aus dem lateinischen übersetzt bedeutet es so viel wie „Wächter“. Für die liturgischen Geräte und Gewänder war der Küster zuständig, also für die Aufbewahrung und Wartung. Er war unter anderem auch dem Dorfpfarrer an die Seite gestellt und für die Schule zuständig. Außerdem musste der Küster den Gottesdienst vorbereiten und die Kirchenglocken läuten.

Natürlich waren das noch längst nicht alle Kirchenämter. Dabei stellen diese Definitionen keine ultimative Weisheit dar, denn viele der Ämter überschnitten ihre Kompetenzen und teilweise unterschieden sich die Namen dieser auch regional.

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